Was zahlt die Kasse bei Zahnersatz? Österreich und Deutschland
Bei Zahnersatz entscheidet eine einzige Unterscheidung über Ihren Eigenanteil: abnehmbar oder festsitzend. Bei der einen Variante zahlt die Kasse spürbar mit, bei der anderen so gut wie nichts. Wir zeigen die Regeln für Österreich und Deutschland, mit Zahlen, und erklären, was bei einer Behandlung im EU-Ausland gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Abnehmbarer Zahnersatz: ÖGK zahlt 75 Prozent der tariflichen Kosten, Selbstbehalt 20 bis 30 Prozent.
- Festsitzender Zahnersatz: in Österreich Privatleistung, kein Zuschuss.
- In Deutschland gibt es einen Festzuschuss von 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung.
- Im EU-Ausland erstattet die Kasse höchstens den Inlandssatz.
Was die Kasse in Österreich zahlt
Die Österreichische Gesundheitskasse trennt sehr deutlich zwischen zwei Arten von Zahnersatz, und dieser Unterschied entscheidet über Ihren Eigenanteil.
Abnehmbarer Zahnersatz ist Kassenleistung. Dazu zählen Kunststoffprothesen, Metallgerüstprothesen, Klammerzahnkronen und auch Reparaturen. Die ÖGK übernimmt hier 75 Prozent der tariflichen Kosten. Seit 1. Mai 2026 tragen Sie einen Selbstbehalt von 20 bis 30 Prozent: 20 Prozent, wenn Sie von der Rezeptgebühr befreit sind, 30 Prozent in allen anderen Fällen. Die Einzelheiten stehen in der Übersicht der ÖGK zum Zahnersatz.
Festsitzender Zahnersatz ist Privatleistung. Für Kronen, Brückenglieder, gegossene Stiftaufbauten und Zahnimplantate gibt es grundsätzlich keinen Kostenzuschuss. Nicht einen reduzierten, sondern gar keinen.
📌 Gut-zu-wissen: Es gibt Ausnahmen, aber sehr enge. Die ÖGK leistet auch bei festsitzendem Zahnersatz, wenn besondere medizinische Gründe vorliegen: Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Tumorpatienten in der Rehabilitation, mehrfache Kieferfrakturen oder extreme Kieferverhältnisse wie ein vollständiger Gewebeschwund des Kieferkamms.
Sind Sie selbstständig und bei der SVS versichert, sieht es etwas besser aus. Die SVS gewährt 2026 als freiwillige Leistung 250 Euro je Zahnstelle für festsitzenden Zahnersatz, also für Brücke, Stiftzahn oder Krone. Bedingung sind mindestens drei Mundhygiene-Sitzungen in den fünf Kalenderjahren vor der Behandlung.
Was die Kasse in Deutschland zahlt
In Deutschland funktioniert es anders, und der Unterschied wird oft missverstanden. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keinen Anteil Ihrer Rechnung, sondern einen Festzuschuss. Der hängt am Befund, nicht an der Behandlung, die Sie wählen.
Für jeden Befund ist eine sogenannte Regelversorgung festgelegt, also die medizinisch ausreichende Standardlösung. Auf deren Kosten bezieht sich der Zuschuss:
- 60 Prozent der Regelversorgung ist der Grundbetrag
- 70 Prozent mit lückenlosem Bonusheft über fünf Jahre
- 75 Prozent mit lückenlosem Bonusheft über zehn Jahre
Wer wenig verdient, bekommt mehr. Liegt das monatliche Bruttoeinkommen 2026 unter 1.582 Euro bei Alleinstehenden, übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig. Lebt ein Angehöriger im Haushalt, steigt die Grenze auf 2.175,25 Euro, bei zwei Angehörigen auf 2.570,75 Euro. Liegen Sie nur knapp darüber, greift die gleitende Härtefallregelung.
Der Haken: Wenn Sie sich für etwas anderes als die Regelversorgung entscheiden, bleibt der Zuschuss gleich. Die Differenz tragen Sie.
Warum Implantate fast überall Privatsache sind
Stellen Sie sich den Festzuschuss wie einen Gutschein für ein Grundmodell vor. Sie dürfen ihn auch für die bessere Ausstattung einlösen, aber der Gutschein wird dadurch nicht größer.
Genau das passiert bei Implantaten. Sie sind in Deutschland in aller Regel keine Regelversorgung, einen Festzuschuss gibt es nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und dann für die Krone auf dem Implantat, nicht für das Implantat selbst. In Österreich sind sie ohnehin Privatleistung.
Für Sie heißt das: Bei All-on-4 und All-on-6 tragen Sie den Betrag praktisch vollständig selbst. Bei einer herausnehmbaren Prothese hilft die Kasse dagegen spürbar mit.
Was gilt bei Behandlung im EU-Ausland?
Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird, und die Antwort überrascht viele.
Nach der EU-Patientenmobilitätsrichtlinie dürfen Sie sich in jedem EU-Land behandeln lassen und bekommen von Ihrer Kasse den Betrag erstattet, den sie für dieselbe Behandlung im Inland gezahlt hätte. Für Österreich heißt das: den Satz eines Wahlzahnarztes. Für Deutschland: die Höhe, die bei einer entsprechenden Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Eine Vorabgenehmigung brauchen Sie bei ambulanter Behandlung nicht, nur bei stationären Aufenthalten.
Die Einzelheiten zum österreichischen Weg beschreibt die Kontaktstelle Patientenmobilität.
📌 Quick-Tipp: Lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung mit Einzelpositionen und Zahnangaben geben, nicht nur eine Summe. Ohne diese Aufschlüsselung kann Ihre Kasse nicht zuordnen, welche Leistung erstattungsfähig ist, und das kostet Sie Wochen.
Ehrlich gesagt bleibt bei festsitzendem Zahnersatz trotzdem wenig übrig, weil der Inlandssatz eben null oder gering ist. Rechnen Sie also nicht damit, einen großen Teil zurückzubekommen. Bei Prothesen lohnt sich der Antrag eher.
So rechnen Sie Ihren Eigenanteil aus
Drei Schritte, die Sie vor jeder Entscheidung gehen sollten:
- Heil- und Kostenplan geben lassen. In Deutschland ist er Pflicht und muss vor Behandlungsbeginn bei der Kasse eingereicht werden. In Österreich lassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben.
- Zuschuss der Kasse erfragen. In Deutschland steht er im genehmigten Plan. In Österreich fragen Sie gezielt, ob die geplante Versorgung Kassenleistung oder Privatleistung ist.
- Differenz bilden. Was übrig bleibt, ist Ihr Eigenanteil, und erst diese Zahl lässt sich sinnvoll vergleichen.
Unsere Empfehlung: Vergleichen Sie niemals Gesamtpreise, sondern immer Eigenanteile bei gleicher Versorgung. Eine Krone für 350 Euro und eine Krone für 900 Euro sind nur dann vergleichbar, wenn beide dasselbe Material und dieselbe Fertigung meinen. Unsere Beträge finden Sie auf der Preisübersicht.
Fazit
Bei abnehmbarem Zahnersatz hilft die Kasse spürbar, in Österreich mit 75 Prozent der tariflichen Kosten, in Deutschland mit 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung. Bei festsitzendem Zahnersatz und besonders bei Implantaten stehen Sie dagegen weitgehend allein da.
Das ist kein Versäumnis Ihrer Kasse, sondern eine bewusste Grenze im System. Es erklärt aber, warum sich beim Thema Implantate ein genauer Blick auf die Kosten lohnt, und warum so viele Patientinnen und Patienten aus Österreich und Deutschland dafür ins Ausland fahren.
Häufig gestellte Fragen
Zahlt die ÖGK etwas zu einem Zahnimplantat?
Grundsätzlich nein. Implantate zählen zum festsitzenden Zahnersatz und sind damit Privatleistung. Ausnahmen gibt es nur bei schweren medizinischen Befunden wie Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, nach Tumorbehandlungen, nach mehrfachen Kieferfrakturen oder bei extremem Schwund des Kieferkamms.
Was bringt mir das Bonusheft konkret?
In Deutschland erhöht es den Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent nach fünf Jahren und auf 75 Prozent nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge. Ein Jahr ohne Eintrag setzt die Zählung zurück, deshalb lohnt der jährliche Kontrolltermin auch dann, wenn nichts weh tut.
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich mich in Slowenien behandeln lasse?
Sie können einen Antrag stellen, und zwar nach denselben Regeln wie im Inland. Erstattet wird höchstens der Betrag, den Ihre Kasse für dieselbe Behandlung zu Hause gezahlt hätte. Bei Prothesen kann das relevant sein, bei Kronen und Implantaten ist der Inlandssatz meist null. Sammeln Sie in jedem Fall die detaillierte Rechnung.


